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Rechtsanwälte Götze & Werner

Strafverteidiger in Hamburg-Winterhude

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Kanzlei

Wir sind eine hochspezialisierte Fachanwaltskanzlei für Strafrecht in einem der schönsten Stadtteile Hamburgs.

Wir empfangen Sie in moderner, ansprechender Umgebung und bieten Ihnen exklusive Rechtsberatung auf fachlich höchstem Niveau.

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Anwälte

Wir sind die Fachanwälte für Strafrecht. Wir nehmen Ihre Rechte wahr. Individuell stark, eindrucksvoll im Team!

Wir bieten Ihnen eine anspruchsvolle Rechtsberatung in allen Phasen des Strafverfahrens. Unsere Rechtsanwälte sind ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig. Mit exzellenten Rechtskenntnissen und Verhandlungskunst erreichen wir das optimale Ergebnis.

Wir zeigen Ihnen Szenarien, wie sich Ihr Fall entwickeln kann und bereiten Handlungsoptionen vor. Sie erhalten immer eine klare Empfehlung von uns. Unsere Fachanwälte verteidigen in der klassischen Individualverteidigung. Wir verfügen über ein Netzwerk aus kompetenten Kollegen anderer Fachgebiete und stellen Ihnen bei Bedarf ein schlagkräftiges Team aus Spezialisten zusammen. So komplex wie das Strafrecht, so individuell ist unsere Lösung.

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Leistungen

Unsere Anwälte sind darauf spezialisiert, strafrechtliche Vorwürfe abzuwehren und Ihre Verurteilung zu verhindern.

Ihr Recht auf ein faires Verfahren - Wir verteidigen Sie!

Im Fokus der Ermittlungsbehörden zu stehen ist belastend. Egal ob zu Recht oder zu Unrecht. Man sieht sich alleine Polizei und Staatsanwaltschaft gegenüber. In dieser Situation stellen wir uns an Ihre Seite. Wir helfen sofort, mit höchstmöglichem Einsatz und größter Kompetenz.

Im Falle einer Vorladung oder Vernehmung durch die Polizei sollten Sie auf jeden Fall unsere Fachanwälte für Strafrecht konsultieren und zunächst von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit uns ist unbedingt erforderlich. Diese Vorgehensweise schützt Sie vor möglichen Nachteilen, die im Nachhinein schwer korrigierbar sind. Nach unserer Beauftragung übernehmen wir die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden und dem Gericht.

Durchsuchung, Untersuchungshaft

Strafverfolgungsbehörden können bereits im Ermittlungsverfahren weitreichende Eingriffe in die individuelle Freiheit des Einzelnen vornehmen. Durchsuchungen und andere Zwangsmaßnahmen sind schon bei einfacher Verdachtslage möglich und können schwerwiegende persönliche und finanzielle Auswirkungen haben. Die einschneidendste Maßnahme im Ermittlungsverfahren ist der Vollzug der Untersuchungshaft. In dieser Situation stehen wir Ihnen und Ihren Angehörigen fachkundig zur Seite und unterstützen Sie in allen Belangen rund um die Haftsituation.

Kontaktieren Sie unsere Fachanwälte daher rechtzeitig. Wir können staatliche Eingriffe abwenden oder deren Auswirkungen reduzieren.

Unsere Vorgehensweise

Notfallmaßnahme

Im Falle einer Festnahme oder Durchsuchung kontaktieren Sie uns sofort unter unseren Handynummern.

Akteneinsicht

Wir fordern Ihre Ermittlungsakte an und bieten Ihnen eine Ersteinschätzung.

Gerichtsverhandlung

Wir vertreten Sie an allen Gerichten in allen Instanzen bundesweit.

Beratung

Von uns bekommen Sie eine fachkundige Beratung in allen Abschnitten Ihres Strafverfahrens.

Kapitalstrafsachen

Zu den sogenannten Kapitalstrafsachen gehören u.a. Tötungsdelikte. Die Hauptverhandlung findet vor dem Schwurgericht statt. Der Angeklagte sieht sich drei Berufsrichtern, in der Regel spezialisierten Staatsanwälten und Sachverständigen gegenüber. Es ist unabdingbar, in dieser Situation ebenfalls absolute Spezialisten neben sich zu haben, Verteidiger mit höchster Kompetenz und Erfahrung in derartigen Verfahren. Dies ist bei uns der Fall.

Betäubungsmitteldelikte

Betäubungsmittelverfahren machen einen Großteil der Prozesse an Strafgerichten aus. Mit dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) gibt es ein Spezialgesetz für diese Fälle. Deshalb sind unbedingt Spezialkenntnisse erforderlich, um eine erfolgreiche Verteidigung überhaupt erst zu ermöglichen. Wir verfügen über diese Spezialkenntnisse und insbesondere die Erfahrung aus zahlreichen Verfahren auf dem Gebiet des Betäubungsmittelstrafrechts.

Wirtschaftsstrafsachen

In Wirtschaftsstrafverfahren sieht man sich als Angeklagter spezialisierten Richtern gegenüber. Für einen Verteidiger ist daher Fachwissen auch auf Spezialgebieten unbedingt erforderlich. Da es sich aber weiterhin um einen Strafprozess handelt, ist auch in Wirtschaftsstrafverfahren die Vertretung durch versierte Strafverteidiger unabdingbar. Zusätzlich bieten wir in geeigneten Fällen die Expertise renommierter Kollegen anderer Fachgebiete (z.B. Fachanwälte für Steuerrecht) an, mit denen wir in solchen Fällen eng zusammenarbeiten.

Sicherungsverfahren / Maßregelvollzug

Psychische Erkrankungen gehören zur Lebenswirklichkeit und somit auch zum Strafprozess. Sie werden aber häufig nicht mit der unbedingt erforderlichen besonderen Aufmerksamkeit bedacht. Gründe hierfür sind fehlende Empathie, fehlendes medizinisches Verständnis und teilweise ganz erhebliche Berührungsängste. Nicht zuletzt aufgrund der Zusammenarbeit mit renommierten Psychiatern und der Erfahrung aus vielen durchgeführten Verfahren auf diesem Gebiet finden Sie bei uns das erforderliche Einfühlungsvermögen und das Grundverständnis für die Betroffenen.

Allgemeines Strafrecht

Ob Diebstahl oder Raub, Körperverletzung oder Brandstiftung, Beleidigung oder Straftaten im Straßenverkehr, das Gebiet des allgemeinen Strafrechts ist groß. Eines gilt aber auch hier: eine erfolgreiche Verteidigung erfordert stets das nötige Fachwissen und ein über das normale Maß hinausgehendes persönliches Engagement. Bei uns bekommen Sie beides.

Nebenklageverfahren

Sie sind Geschädigter einer Straftat? Auch dann sind wir für Sie da. Das Gesetz sieht Fälle vor, in denen sich ein Geschädigter dem Verfahren als Nebenkläger anschließen kann. Wir beraten Sie, ob dies in Ihrem Fall möglich und zu Ihrem Vorteil ist. Gerade als Geschädigter ist die Teilnahme an einem Gerichtsprozess in der Regel ungewohnt und schwierig. Wir stehen an Ihrer Seite, unterstützen Sie und nehmen Ihre Rechte wahr.